Freitag, 29. Juli 2011

Zaun



Weil ich meine Parzelle mit Suzy und Bruno teile und beide ständig die Umgebung erkunden brauche
ich vernünftige Zäune. Der Maschendrahtzaun hat den Lattenzaun verdrängt, das verstehe wer will.
Ein Maschendrahtzaun braucht eine kräftige Unterkonstruktion mit stabilen Verstrebungen und sieht trotzdem
nicht gescheit aus.

Ein Zaun grenzt die eigene Parzelle ab, Schutz vor Randalierern bietet nur eine massive Mauer.
Jugendlichem, die nachts gern auf Parzellen Schabernack treiben und dabei über Maschendrahtzäune steigen
reißen oft die Spanndrähte der Maschendrahtzäune nieder und es braucht elende Mühe, einen beschädigten
Maschendrahtzaun wieder in einen ordentlichen Zustand ztu versetzen. Niedergerissene Lattenzäune
sind schnell repariert, unbehandelt bekommt das Holz ein unauffälliges Aussehen.


Der Zaun steht absolut im Lot, das Bild gibt einen falschen Eindruck.

Terasse

Eine Laube braucht eine Terasse, ob die Terasse noch ein Dach bekommt, muss ich
noch entscheiden

Freitag, 1. Juli 2011

Heute im PRAKTIKER

Wer ein kleines Bauvorhaben hat oder eine
Parzelle braucht diverse Materialien. Wir haben
sechs Baumärkte in der Stadt, der eine hat Bäume zum
halben Preis, der andere Lärche rauhspund zu günstigen
Konditionen etc.

Besonders beim PRAKTIKER lohnt sich, den Kassenbon
aufzuheben. Im PRAKTIKER kaufte ich vor einer Woche
einen Kirschbaum und zwei Schwarze Johannisberbüsche.
Einen 20l Wasserkanister mit Hahn nahm ich auch noch mit.

Zu diesem Zeitpunkt war mir noch nicht bekannt, dass
jeder gescheite Supermarkt inzwischen stilles Wasser
im 8l Kanister verkauft, auch mit Hahn. Ich brauche
nur gelegentlich Trinkwasser, nehme mir ja noch täglich
meinen Wasserbedarf von zuhause mit, schlafen kann ich
noch nicht in der Laube.

Der PRAKTIKER Kanister war nun nutzlos geworden, da
noch unbenutzt, brachte ich ihn heute zum PRAKTIKER
zurück, direkt zum Rückgabe Terminal.

Ohne Kassenbon nehmen wir keine Waren zurück.

Wieso das denn nicht, sie brauchen den Kanister doch
nur einzuscannen.


Dann muss ich ihnen aber 20% vom Erstattungspreis abziehen.

Wie kann das denn sein, beim TOOM geht das doch auch ohne
Abzug.


Wir haben andere Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Na gut, ziehen sie 20% ab, ich möchte aber den Marktleiter
sprechen.


Der Leiter kam mit forschem Schritt, ein Thüringer.

Was ist hier los.

PRAKTIKER verlangt 20% Strafe, wenn man einen Artikel
zurückbringt und den Kassenbon verloren hat.

So ist das, haben sie denn nicht unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelesen?


Nein, hab ich nicht, wer liest die schon.

Aus Kulanz könnten sie mir die 20% schon erlassen,
ich habe im PRAKTIKER in vier Wochen 500.- Umsatz gemacht.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das mag ja sein. Ich habe einen Blog, der wird täglich
4.000 Mal besucht (leichte Übertreibung), entweder erlassen sie mir 20%, das
macht rd. 4.-Euro oder heute Abend steht diese Geschichte auf meinem
Blog.

Das könnse machen, aber halten se sich an de Wahrheit, sonst
jeh ich jejen sie vor Jericht.


Genau, nichts als die Wahrheit.